Brandschutz muss nicht teuer sein! Schon gar nicht dann, wenn man bereits in der Planungsphase rechtliche Grundlagen berücksichtigt und diese in die Einreichung einfließen lässt.
Umfassende Brandschutzkonzepte sind zwar eine wesentliche Planungshilfe, jedoch können auch schon diverse Angaben in der Baubeschreibung bzw. planliche Darstellungen in den Einreichplänen ausreichend sein, um sich zusätzliche Auflagen in den Bewilligungsbescheiden zu ersparen.
Auch wenn auf Grund besonderer architektonischer Anforderungen bauliche Brandschutzmaßnahmen nicht ausgeführt werden können, ist es bereits im Vorstadium wichtig, technische Alternativen zu finden, um spätere Folgekosten von vorne herein auszuschließen.
Ein ein- bis zweistündiges Gespräch reicht meist aus, um die Einreichpläne für Ihr Bauvorhaben, die Unterlagen für die gewerberechtliche Bewilligung oder auch Ihre Veranstaltungsstättenbewilligung brandschutztechnisch abzuklären.
Bei größeren Bauvorhaben wie z.B. Produktions- und Lagerhallen, Krankenanstalten, Pflegeheimen, Schulen, Veranstaltungsstätten, Einkaufszentren, Garagen, Hochhäuser, Industriebauten, Wohnanlagen, Bürohäuser, Geschäftshäuser, Universitätsgebäude, Chemische Labors, Baumärkte, Museen, denkmalgeschützte Gebäude, u.v.m. sind die Maßnahmen im Bereich des Vorbeugenden und Abwehrenden Brandschutzes sowie des Personenschutzes oft sehr umfangreich. Neben der baulichen Ausführung müssen Brandrauchentlüftungen, Erste und Erweiterte Löschhilfe, Brandmeldeanlagen, der organisatorische Brandschutz, usw. berücksichtigt und definiert werden.
Technische Brandschutzeinrichtungen wie Brandmelde- oder Löschanlagen sowie Rauch- und Wärmeabzugsanlagen können jedoch Kompensationen im baulichen Brandschutz bewirken. Brandschutzkonzepte sollten daher einerseits aus Kostengründen und andererseits aus Gründen der Umsetzung moderner Architektur vorgesehen werden.
Auch die Herstellung der erforderlichen Flucht- und Rettungswege darf in der Planungsphase nicht außer Acht gelassen werden.
In Brandschutzkonzepten werden sämtliche für das Projekt notwendige bauliche, technische und organisatorische Brandschutzmaßnahmen beschrieben und gegebenenfalls Ausführungsalternativen definiert. Auf den rechtmäßigen Bestand wird dabei Rücksicht genommen. Für den Bauherren, aber auch für die Behörden stellt sich das Problem, dass die Brandschutzmaßnahmen auf viele einzelne Fachbereiche aufgeteilt sind. Der Elektroplaner plant die Brandmeldeanlage, der Haustechnikplaner die Wandhydranten, der Architekt legt die Brandabschnitte fest usw. Die Problematik bei dieser Vorgehensweise ist, dass die Brandschutzmaßnahmen untereinander oft nicht abgestimmt sind, oder auf einzelne Details manchmal vollkommen vergessen wird. Brandschutzkonzepte sind daher eine wertvolle Planungshilfe für sämtliche Gewerke im Bauwesen und liefern auch der Behörde eine gute Beurteilungsgrundlage.
Unabhängig von der Nutzung und der Größe Ihres Projektes erstellt „Brandsicher“ für Sie ein individuelles und auf ihr Bauvorhaben abgestimmtes Brandschutzkonzept bzw. Brandschutzgutachten.
Unsere Brandschutzkonzepte werden nach TRVB A 107 aufgebaut und haben beispielhaft folgende Inhalte: |
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Allgemeine Angaben |
Allgemeine Beschreibung des Objektes und der Nutzung, Planungsgrundlagen, Darstellung der Schutzziele, Brandgefahren und besondere Zündquellen |
Beurteilungsgrundlagen |
Gesetze, Normen, TRVB's, sonstige Richtlinien |
Ermittlung der erforderlichen brandschutztechnischen Maßnahmen |
Unter Verwendung von Methoden des Brandschutzingenieurwesens |
Ergebnis und Maßnahmen untergliedert nach: |
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a) Vorbeugender Brandschutz |
Zugänglichkeit, Flucht- und Rettungswege, Baulicher Brandschutz, Einteilung der Brand- und Rauchabschnitte, Installationsschächte, Brandwiderstand von Bauteilen, Brennbarkeit der Baustoffe, Abschottungen bei Durchdringung der Brand- und Rauchabschnitte |
b) Anlagentechnischer Brandschutz |
Einsatz der technischen Brandschutzeinrichtungen mit Angabe der überwachten Bereiche (Brandmeldeanlage, Sprinkleranlage, Rauch- und Wärmeabzugsanlage, Drucksteigerungsanlagen, Wandhydranten-Anlage, usw.), Blitzschutzanlage, Sicherheitsbeleuchtung und Fluchtwegorientierungsbeleuchtung, Brandschutz in Lüftungsanlagen, Angaben zum Funktionserhalt von sicherheitsrelevanten Anlagen, Brandfall-Steuerungen diverser Einrichtungen |
c) Organisatorischer Brandschutz |
Ausbildung von Brandschutzbeauftragten und -warten, Handhabung in Erster und Erweiterter Löschhilfe, Brandschutzordnung, Alarmordnung, Mittel der Ersten Löschhilfe |
d) Abwehrender Brandschutz |
Löschwasserversorgung und Löschwasserrückhaltung, Feuerwehrzufahrten, Flächen für die Feuerwehr, Feuerwehraufstellflächen |
e) Maßnahmenkatalog |
Stichwortartige Auflistung sämtlicher im Brandschutzkonzept dargestellten Maßnahmen |
f) Zusammenfassung |
Auflistung der erreichten Schutzziele |
Zum Unterschied von Brandschutzkonzepten, die bereits in der Planungsphase eines Objektes d.h. also vor Errichtung vorliegen sollten, liefern Brandschutzgutachten Ergebnisse für ein bereits bestehendes Objekt. Der Aufbau des Brandschutzgutachtens untergliedert sich grundsätzlich in Befund, Gutachten und Begründung, wobei alle beim Aufbau des Brandschutzkonzeptes angeführten Merkmale enthalten sind.
Neben den Brandschutzkonzepten für neue Bauwerke bieten wir Ihnen auch eine brandschutztechnische Beurteilung bestehender Objekte samt dazugehörigem brandschutztechnischem Sanierungskonzept.
Gerade in historischen Bauten und Museen ist der Brandschutz für die Erhaltung dieser Kulturgüter von besonderer Bedeutung. Kaum sichtbare aber effektive Maßnahmen sind hier die Forderung.
Aber auch bei Nutzungsänderungen erlaubt Ihnen das Konzept, die Kosten für die Brandschutzmaßnahmen richtig einzuschätzen. Reden Sie mit uns - wir beraten Sie gerne.
Gesetzliche Grundlagen wie die Bauordnung, Arbeitsstättenverordnung, Gewerbeordnung udgl. sehen als oberstes Schutzziel den Personenschutz. Damit verbunden ist die Sicherung der Flucht wohl eines der wesentlichsten Merkmale.
Nun gibt es unterschiedliche Regelwerke wie die Arbeitsstättenverordnung, Veranstaltungsstättengesetze und die TRVB´s in denen die Anforderungen an die Fluchtwege hinsichtlich ihrer Beschaffung, deren Durchgangsbreite, der Beleuchtung u.v.m. definiert ist.
In Abhängigkeit der Nutzung, der Personenzahl und der Lage von Aufenthaltsräumen sind ausreichend Fluchtwege zu errichten.
Gerade in öffentlichen Gebäuden und solchen mit größerer zu erwartender Personenanzahl wie Veranstaltungsstätten, Einkaufszentren, Krankenhäuser u.s.w. ist die Erstellung von Fluchtwegkonzepten bereits im Zuge der Einreichung unerlässlich.
Aber auch in bestehenden Objekten z.B. bei Nutzungsänderungen ist eine Fluchtweganalyse erforderlich um zu wissen wie viele Personen sich gleichzeitig in bestimmten Räumlichkeiten bzw. Objekten aufhalten dürfen.
„Brandsicher“ kann Ihnen für verschiedenste Nutzungen Fluchtwegkonzepte und Fluchtweganalysen für Ihre Einreichunterlagen erstellen, Ihre Betriebsstätte hinsichtlich der Fluchtwegsituation analysieren und Ihnen punkto Fluchtwegbeleuchtung beratend zur Seite stehen.